ALPHA  Consult & Solution GmbH
Ihr Partner für Bau- und Finanzdienstleistungen 

ALPHA Consult & Solution GmbH 


Unsere Firma in Neuwied:

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ALPHA Consult & Solution GmbH

Unternehmensdarstellung:

Das Unternehmen wurde am 15.03.2021 unter HRB 27675 in Handelsregister des Amtsgerichtes Montabaur eingetragen. Geschäftsführer ist Herr Edgar H. Bungart.

Unsere Geschäftsfelder sind:

Generalübernehmer für Wohn-und Gewerbebau,  Vermittlung von Bauunternehmen und Geschäftspartnern für PV-Anlagen, BHKW, Bau- und Nutzfahrzeugen, Baumaschinen, Bagger, etc., Übernahme von Geschäftsbesorgungsaufträgen in den Bereichen: Bauen, Kaufen, Modernisierungen und Sanierungen, mobilen Wirtschaftsgütern, technische Anlagen, Finanzierungen, Bürgschaften und Garantien in der gesamten Baubranche und in den Bereichen technischer Anlagenbau, Maschinenhandel, Photovoltaik und sonstiges Gewerbe im Bereich - Handel, Lieferung und Produktion. 

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Investitionsbooster beschlossen: 

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat in seiner Sitzung vom 11.07.2025 den sogenannten Investitionsbooster (degressive AfA) beschlossen. Dieser ermöglicht Unternehmen, bewegliche Güter wie Maschinen oder auch Photovoltaikanlagen in diesem und den kommenden beiden Jahren jeweils mit maximal 30 Prozent von der Steuer abzusetzen. Dem Solarfachhandwerk könnte diese Maßnahme in den kommenden zwei Jahren also deutlich mehr Aufträge im Gewerbebereich bescheren.

Bis zu 15 % degressive Abschreibung mit Investitionsbooster pro Jahr

Der Booster ist Teil eines Sofortprogramms zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, das vom Bundesfinanzministerium auf den Weg gebracht worden war. Mit diesem soll die Investitionstätigkeit von Unternehmen erhöht und so die Wirtschaft angekurbelt werden. Es ist davon auszugehen, dass viele Unternehmen die verbesserten Abschreibungsbedingungen nutzen werden, um damit die anfängliche Belastung mit Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer zu senken. Neben der Erhöhung der Rentabilität der getätigten Investition steht nach der Anschaffung also schneller wieder Geld für weitere Investitionen zur Verfügung.

Die wichtigsten Elemente des Investitionsboosters für PV-Anlagen:


Anwendungsbereich: Gewerblich betriebene Photovoltaik-Anlagen und mobile Wirtschaftsgüter.
Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften können die degressive AfA in Anspruch nehmen. Photovoltaik-Anlagen; die unter die Regelung des § 3 Nr. 72 EStG fallen (z. B. kleinere Anlagen im Eigenheimbereich), sind ausgeschlossen.
Zeitraum: 01.07.2025 – 31.12.2027

In diesem Zeitraum muss das wirtschaftliche Eigentum auf den Käufer bzw. die Käuferin übergegangen sein (bei bereits in Betrieb befindlichen Anlagen) oder die Herstellung der Betriebsbereitschaft (d. h. die Fertigstellung und Inbetriebnahme) einer neuen Anlage muss gegeben sein. Sofern dies erfüllt ist, können Investierende die höheren Abschreibungssätze über 2027 hinaus weiter nutzen. Maximaler Abschreibungssatz: Wie für alle anderen beweglichen Wirtschaftsgüter ist auch bei PV-Anlagen dieser auf den dreifachen linearen Satz begrenzt, also in der Regel auf maximal 15 Prozent. 

Unter bestimmten Umständen winkt eine noch höhere Möglichkeit zur Abschreibung, denn für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können Betriebe zusätzlich im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden vier Jahren eine Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG in Höhe von 40 % in Anspruch nehmen. Die Sonderabschreibung kann dabei beliebig auf den Fünf-Jahres-Zeitraum verteilt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Unternehmen im Wirtschaftsjahr, das der Anschaffung vorangeht, die Gewinngrenze von 200.000 € im Jahr nicht überschreitet. Eine belastbare Einschätzung und Bewertung zu den Nutzungsmöglichkeiten dieser Sonderabschreibungen muss für jedes Unternehmen individuell durch einen Steuerberater durchgeführt werden.

Wir begleiten Sie bei Investitionen in PV-Anlagen, Batteriespeichern, BHKW oder sonstige mobile Wirtschaftsgüter mit Rendite und hohen Steuervorteilen und vermittelten Ihnen auch die passende Finanzierung.  Als Partner der DNV - Deutsche Naturstromversorgung GmbH können wir Ihnen ein Gesamtkonzept erstellen von der Investition über das Strom- und  Abrechnungsmanagement (bei Mieterstrommodellen und Volleinspeisung ins Netz) bis hin zur Finanzierung.

Download:  Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für PV-Anlagen ab Juli 2025

Unser Angebot für Sie mit Rendite und hohen Steuervorteilen: 2 PV-Dachanlagen in Duisburg mit jeweils 304,61 kWp:

Gesamtnennleistung: 2 mal 304,61 kWp - Stromerzeugung pro Jahr:  252.826 kWh je PV-Anlage - Kaufpreis: jeweils 307.943,40 € - Rendite: 6,89 %  p. a.

IAB-Bildung noch möglich bis 200.000 € - Sonder-Afa von 40 % vom Kaufpreis im Jahr der Investition plus Degressive-Afa von 15 % jährlich. Mehr Steuervorteile geht nicht! 

Download: Angebot PV-Anlage Toeppersee, Duisburg

Die DNV ist unser Vertragspartner und Zwischenhändler. 


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